AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Selbstfahrer-Fahrzeuge
Stand 28.04.2005
1.
Fahrbedingungen
Jede Person ab 25 Jahre mit gültigem Führerschein darf fahren. Die
Führerscheinklasse muß der KFZ-Klasse entsprechen. (bei Fahrzeugen
über 3,5 t Gesamtgewicht).
2. Rücktritt
Wird eine Buchung vor vereinbartem Miettermin storniert, sind folgende
Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Reservierungsdatum zu zahlen:
weniger als 10 Tage 20%
Es gilt das Datum der ersten Reservierungsbestätigung.
Bei schweren selbstverschuldeten Unfällen oder nicht mehr (durch
selbstverschulden) einsetzbaren Fahrzeugen durch Unfall wird der gesamte
vereinbarte Mietpreis fällig, jedoch längstens für 4 Wochen seit Ausfall
des Fahrzeuges.
3. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und
außereuropäische Länder bedürfen der Zustimmung der Firma Mehlitz und
eines besonderen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und
Krisengebiete sind untersagt.
4. Leistungen
Der Mietpreis beinhaltet::
Vollkaskoschutz mit bis zu 1.500,00 EUR Selbstbeteiligung je
Schadensfall. Teilkasko mit bis zu 250,00 EUR Selbstbeteiligung je
Schadensfall, Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter
Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
5. Mietpreis
Die Preise entnehmen Sie bitte dem Internet oder der aktuellen
Preisliste. Wochen- und Monatsrabatte nach Absprache. Die Preise gelten
ab Mahlow bei Berlin. Kilometerpauschalen nach Absprache. Bei
Überschreitung der Kilometerpauschale berechnen wir pro weiteren km 0,26
EUR. Die Selbstbeteiligung ist grundsätzlich Pflicht.
Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung eines
Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter
Fahruntüchtigkeit, entfällt die (o.a.) Haftungsbeschränkung.
7. Fahrzeuge, Übergabe, Rückgabe
Die Fahrzeuge werden gereinigt und vollgetankt übergeben und auch mit
vollem Tank zurückgegeben. Die Endreinigung ist enthalten, bei
übermäßiger Verschmutzung wird eine Aufpreis von 50 EUR erhoben. Eine
Kabeltrommel sowie ein Adapterkabel werden bereitgestellt.
Die Aushändigung des Fahrzeuges erfolgt nach einer gründlichen
Einweisung besonders der Fahrzeuge, die mit einem Wassersystem
ausgerüstet sind. Die Einweisung ist im Preis enthalten.
Die Wartung und Pflege der Fahrzeuge während der Mietzeit ist Sache des
Mieters. Betriebsstoffe (Diesel, Öle, Wasser, Batterien etc.) sind
selbst zu tragen.
8. Umweltzonen
Der Mieter hat eventuell erforderliche Ausnahmegenehmigungen für Umweltzonen auf eigene Kosten zu besorgen.
9. Winterbetrieb
Die Fahrzeuge werden winterfest bereitgestellt.
Bei Fahrzeugen mit Wassersystemen ist folgendes zu beachten: Außerhalb
des Betriebs müssen die Fahrzeuge geheizt geparkt werden oder das
Wassersystem muß - um Frostschäden vorzubeugen- vollständig
geleert werden. Frostschutz und Frostschaden-Vermeidung obliegt dem
Mieter.